Bebauungsplan Hohenkirchen OT Beckerwitz Ausbau Ferienwohnanlage Gutshof 1. Änderung Nr. 10

Der "Bebauungsplan Hohenkirchen OT Beckerwitz Ausbau Ferienwohnanlage Gutshof 1. Änderung Nr. 10" liegt in der Gemeinde Hohenkirchen und ist seit dem 07.06.2009 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Hohenkirchen
Fläche ca. 2,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 07.06.2009
Planart Qualifizierter B-Plan
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