Bebauungsplan Grimmen, Stadt Bebauungsplan Nr.19.1 Baugebiet An der Gartenanlage Hoikenrade Nr. 19.1

Der "Bebauungsplan Grimmen, Stadt Bebauungsplan Nr.19.1 Baugebiet An der Gartenanlage Hoikenrade Nr. 19.1" liegt in der Stadt Grimmen und ist seit dem 11.01.2022 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Grimmen
Fläche ca. 1,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 11.01.2022
Planart Qualifizierter B-Plan
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