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Der "Bebauungsplan Boock OT Boock Allgemeines Wohngebiet Löcknitzer Str. Nr. 1" liegt in der Gemeinde Boock und ist seit dem 16.09.2009 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.
| Gemeinde | Boock |
| Fläche | ca. 1,4 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 16.09.2009 |
| Planart | Qualifizierter B-Plan |
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