Einfacher Bebauungsplan · In Kraft

BPlan Nr. 35 Barth, Stadt OT Barth, Sondergebiet Einzelhandel Ecke Blaue Wiese / Umgehungsstraße, 1. Änderung und Ergänzung

Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Barth im Landkreis Vorpommern-Rügen. Er ist seit dem 15.06.2024 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 6.620 Quadratmeter.

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Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise

Auf einen Blick

Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026

Lage
Stadt Barth
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region
Rechtsstand
In Kraft seit 15.06.2024
Planart
Einfacher Bebauungsplan
Nr. 35
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)
Fläche
rund 6.620 m²
Planunterlagen
Im Bauportal M-V ansehen

Rechtsstand

Darf hier gebaut werden?

Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.

Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Er enthält nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans. Soweit er nichts regelt, gelten die allgemeinen Regeln für den Innenbereich oder den Außenbereich (§ 30 Abs. 3 BauGB).

Welche Vermessung Sie wann brauchen

Für einen Markt oder ein Geschäftshaus in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.

  1. Für die Planung: Lage- und Höhenplan

    Bestand, Grenzen und Höhen des Geländes, auf Wunsch als digitales Geländemodell. Lagepläne und Geländemodelle

  2. Für den Bauantrag: Lageplan

    Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten.

  3. Vor Baubeginn: Erdmassen und Absteckung

    Wir berechnen Auf- und Abtrag und stecken Achsen, Trassen und Baugrube ab.

  4. Während des Baus: Kontrollmessungen

    Baulagenetz, Bauwerksüberwachung sowie Setzungs- und Deformationsmessungen.

  5. Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand

    Amtliche Einmessung neuer Gebäude nach § 28 GeoVermG M-V und Dokumentation des fertigen Bestands. Gebäudeeinmessung

Alle Fassungen dieses Plans

Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.

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Woher die Angaben stammen

Bebauungspläne und Satzungen
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
Flurstücke
Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
Hintergrundkarten
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.

Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.

Sie planen in diesem Baugebiet?

Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.