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Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Forstweg Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 02.03.2018 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 8.402 m².
| Gemeinde | Landeshauptstadt Schwerin |
| Fläche | ca. 8.402 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 02.03.2018 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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