Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Forstweg Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Forstweg Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 02.03.2018 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 8.402 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 8.402 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 02.03.2018
Planart Ergaenzungssatzung
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