Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Birkenstraße
Die Satzung liegt in der Landeshauptstadt Schwerin (Ortsteil Warnitz). Sie ist seit dem 15.02.2019 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 9.250 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Landeshauptstadt Schwerin
Ortsteil Warnitz - Kreisfreie Stadt
- Schwerin
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 15.02.2019
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 9.250 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
-
Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
-
Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
-
Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
-
Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
-
Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
-
BPlan Nr. 4 Pingelshagen Am Aubach II
In Kraft seit 30.07.2019 700 m entfernt Pingelshagen
-
BPlan Nr. 4 Pingelshagen Am Aubach II, 1. Änderung
In Kraft seit 01.07.2021 700 m entfernt Pingelshagen
-
Aussenbereichssatzung Nr. § 35 Abs. 6 Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Hansholz
In Kraft seit 22.10.2010 950 m entfernt
-
BPlan Nr. 1 Pingelshagen Allgemeines Wohngebiet Am Aubach 2. Änderung
In Kraft seit 18.11.1999 950 m entfernt Pingelshagen 3 Fassungen
-
BPlan Nr. 60.08 Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz, Am Steinberg
In Kraft seit 03.04.2009 1,0 km entfernt
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. II/91 Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz Kirschenhöfer Weg
Als Satzung beschlossen 1,0 km entfernt
-
BPlan Nr. 118 Schwerin, Landeshauptstadt Warnitzer Feld
Im Verfahren: Öffentliche Auslegung 1,2 km entfernt
-
Innenbereichssatzung Pingelshagen Moorbrinker Weg
In Kraft seit 12.06.2012 1,2 km entfernt Pingelshagen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.