Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Birkenstraße Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Birkenstraße Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 15.02.2019 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 9.250 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 9.250 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 15.02.2019
Planart Ergaenzungssatzung
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