Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Krösnitz-Alte Postschule Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Krösnitz-Alte Postschule Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 28.11.2014 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7.960 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 7.960 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 28.11.2014
Planart Ergaenzungssatzung
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