Ihr Vermessungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern
Wir vermessen Ihr Grundstück
Lageplan ▪ Absteckung ▪ Bauvermessung ▪ Gebäudeeinmessung
Grenzfeststellung ▪ Amtliche Auskünfte und Auszüge
Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Krösnitz-Alte Postschule Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 28.11.2014 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7.960 m².
| Gemeinde | Landeshauptstadt Schwerin |
| Fläche | ca. 7.960 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 28.11.2014 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
Benötigen Sie Vermessungsleistungen in diesem Baugebiet?
Zur eAnfrage