Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Kisch-Quartier Nr. § 34 Abs.4

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Kisch-Quartier Nr. § 34 Abs.4" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 11.04.2025 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 1,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 11.04.2025
Planart Ergaenzungssatzung
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