Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Kalkwerderring Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Kalkwerderring Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 16.07.2010 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 2,0 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 16.07.2010
Planart Ergaenzungssatzung
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