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Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Kalkwerderring Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 16.07.2010 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha.
| Gemeinde | Landeshauptstadt Schwerin |
| Fläche | ca. 2,0 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 16.07.2010 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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