Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Innenbereichssatzung Mueß - Ehemalige Straßenmeisterei Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 2

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Innenbereichssatzung Mueß - Ehemalige Straßenmeisterei Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 2" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 09.02.2007 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5.057 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 5.057 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 09.02.2007
Planart Entwicklungssatzung
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