Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Am Silbernen Hang, Mueß Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Am Silbernen Hang, Mueß Nr. § 34 Abs. 4 Nr. 3" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 30.09.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6.464 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 6.464 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 30.09.2005
Planart Ergaenzungssatzung
Bauportal MV Alle Baugebiete in MV anzeigen

Wir vermessen in Ihrem Baugebiet!

Benötigen Sie Vermessungsleistungen in diesem Baugebiet?

Zur eAnfrage

Weitere Baugebiete in Landeshauptstadt Schwerin

Alle Baugebiete anzeigen

Ihr Vermessungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern

info@golnik.de

Können wir Ihnen helfen? Schreiben Sie uns!