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Der "Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz - Bahnhoftsraße Nr. 42.02/1" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 16.09.2005 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha.
| Gemeinde | Landeshauptstadt Schwerin |
| Fläche | ca. 2,9 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 16.09.2005 |
| Planart | Qualifizierter B-Plan |
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