Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Mühlenscharrn Nr. 06.90

Der "Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Mühlenscharrn Nr. 06.90" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 19.06.2009 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 30,3 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 30,3 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 19.06.2009
Planart Qualifizierter B-Plan
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