Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Hafen - Ehemaliges Molkereigelände Nr. 09.91.01/6a, 1. Änderung

Der "Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Hafen - Ehemaliges Molkereigelände Nr. 09.91.01/6a, 1. Änderung" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 06.03.2009 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 9,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 9,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 06.03.2009
Planart Einfacher B-Plan
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