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Die "Innenbereichssatzung Groß Wüstenfelde Satzung der Gemeinde Matgendorf über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Matgendorf Nr. 041-059i-SA00200" liegt in der Gemeinde Groß Wüstenfelde und ist seit dem 03.06.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 18,7 ha.
| Gemeinde | Groß Wüstenfelde |
| Fläche | ca. 18,7 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 03.06.1998 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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