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Die "Innenbereichssatzung Groß Wüstenfelde 2. Änderung der satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB Groß Wüstenfelde OT Groß Wüstenfelde Teilbereich östlich der Straße nach Schwetzin Nr. 041-029i-SA00102" liegt in der Gemeinde Groß Wüstenfelde und ist seit dem 28.09.2014 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5.946 m².
| Gemeinde | Groß Wüstenfelde |
| Fläche | ca. 5.946 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 28.09.2014 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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