Innenbereichssatzung Groß Wüstenfelde 2. Änderung der satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB Groß Wüstenfelde OT Groß Wüstenfelde Teilbereich östlich der Straße nach Schwetzin Nr. 041-029i-SA00102

Die "Innenbereichssatzung Groß Wüstenfelde 2. Änderung der satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB Groß Wüstenfelde OT Groß Wüstenfelde Teilbereich östlich der Straße nach Schwetzin Nr. 041-029i-SA00102" liegt in der Gemeinde Groß Wüstenfelde und ist seit dem 28.09.2014 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5.946 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Groß Wüstenfelde
Fläche ca. 5.946 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 28.09.2014
Planart Ergaenzungssatzung
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