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Die "Innenbereichssatzung Groß Wüstenfelde 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB Groß Wüstenfelde OT Groß Wüstenfelde Teilbereich östlich der alten Bahnstrecke Nr. 041-029i-SA00101" liegt in der Gemeinde Groß Wüstenfelde und ist seit dem 06.03.2011 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 15,5 ha.
| Gemeinde | Groß Wüstenfelde |
| Fläche | ca. 15,5 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 06.03.2011 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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