Vorhaben- und Erschließungsplan Eldena "Karl-Willführ-Straße" Nr. VE 1

Der "Vorhaben- und Erschließungsplan Eldena "Karl-Willführ-Straße" Nr. VE 1" liegt in der Gemeinde Eldena und ist seit dem 13.03.1997 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 5.908 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Eldena
Fläche ca. 5.908 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 13.03.1997
Planart Vorhaben- und Erschließungsplan
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