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Die "Aussenbereichssatzung Eldena Satzung über die Bestimmung von Vorhaben in dem bebauten Bereich der Ortslage Krohn, im Außenbereich Nr. A 1" liegt in der Gemeinde Eldena und ist seit dem 05.11.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.
| Gemeinde | Eldena |
| Fläche | ca. 3,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 05.11.1997 |
| Planart | Aussenbereichssatzung |
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