Aussenbereichssatzung Eldena Satzung über die Bestimmung von Vorhaben in dem bebauten Bereich der Ortslage Krohn, im Außenbereich Nr. A 1

Die "Aussenbereichssatzung Eldena Satzung über die Bestimmung von Vorhaben in dem bebauten Bereich der Ortslage Krohn, im Außenbereich Nr. A 1" liegt in der Gemeinde Eldena und ist seit dem 05.11.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Eldena
Fläche ca. 3,1 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 05.11.1997
Planart Aussenbereichssatzung
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