Innenbereichssatzung Wittendörp Boddin Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Wittendörp Boddin Nr. 0" liegt in der Gemeinde Wittendörp und ist seit dem 26.11.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 19,6 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Wittendörp
Fläche ca. 19,6 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 26.11.1997
Planart Innenbereichssatzung
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