Innenbereichssatzung Prebberede Satzung der Gemeinde Neu Heinde über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Rabenhorst Nr. 082-063i-SA00500

Die "Innenbereichssatzung Prebberede Satzung der Gemeinde Neu Heinde über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Rabenhorst Nr. 082-063i-SA00500" liegt in der Gemeinde Prebberede und ist seit dem 17.06.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Prebberede
Fläche ca. 4,5 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 17.06.1997
Planart Innenbereichssatzung
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