Innenbereichssatzung Prebberede Satzung der Gemeinde Neu Heinde über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Groß Bützin Nr. 082-063i-SA00300

Die "Innenbereichssatzung Prebberede Satzung der Gemeinde Neu Heinde über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Groß Bützin Nr. 082-063i-SA00300" liegt in der Gemeinde Prebberede und ist seit dem 17.11.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Prebberede
Fläche ca. 5,8 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 17.11.1998
Planart Innenbereichssatzung
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