Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Mallin Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Mallin Nr. 0" liegt in der Stadt Penzlin und ist seit dem 02.06.2004 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Penzlin
Fläche ca. 6,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 02.06.2004
Planart Klarstellungssatzung
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