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Die "Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Mallin Nr. 0" liegt in der Stadt Penzlin und ist seit dem 02.06.2004 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6,4 ha.
| Gemeinde | Stadt Penzlin |
| Fläche | ca. 6,4 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 02.06.2004 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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