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Die "Innenbereichssatzung Hohenkirchen OT Wohlenhagen Teilbereich Nr. 0" liegt in der Gemeinde Hohenkirchen und ist seit dem 19.10.2002 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha.
| Gemeinde | Hohenkirchen |
| Fläche | ca. 5,6 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 19.10.2002 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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