Ihr Vermessungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern
Wir vermessen Ihr Grundstück
Lageplan ▪ Absteckung ▪ Bauvermessung ▪ Gebäudeeinmessung
Grenzfeststellung ▪ Amtliche Auskünfte und Auszüge
Die "Innenbereichssatzung Hohenkirchen OT Beckerwitz Nr. 0" liegt in der Gemeinde Hohenkirchen und ist seit dem 14.05.2006 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6.575 m².
| Gemeinde | Hohenkirchen |
| Fläche | ca. 6.575 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 14.05.2006 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
Benötigen Sie Vermessungsleistungen in diesem Baugebiet?
Zur eAnfrage