Innenbereichssatzung Göhren-Lebbin Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Roez Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Göhren-Lebbin Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Roez Nr. 0" liegt in der Gemeinde Göhren-Lebbin und ist seit dem 06.02.2007 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 8,0 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Göhren-Lebbin
Fläche ca. 8,0 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 06.02.2007
Planart Klarstellungssatzung
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