Bebauungsplan Göhren-Lebbin Strandpromenade Untergöhren Nr. 7, 1. Änderung

Der "Bebauungsplan Göhren-Lebbin Strandpromenade Untergöhren Nr. 7, 1. Änderung" liegt in der Gemeinde Göhren-Lebbin und ist seit dem 11.03.2002 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 5.746 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Göhren-Lebbin
Fläche ca. 5.746 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 11.03.2002
Planart Qualifizierter B-Plan
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