Vorhabenbezogener B-Plan Samtens OT Samtens Sport- und Freizeitanlage 1. Änderung Nr. 1

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Samtens OT Samtens Sport- und Freizeitanlage 1. Änderung Nr. 1" liegt in der Gemeinde Samtens und ist seit dem 01.06.1999 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Samtens
Fläche ca. 2,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 01.06.1999
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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