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Der "Vorhabenbezogener B-Plan Samtens OT Samtens Sport- und Freizeitanlage 1. Änderung Nr. 1" liegt in der Gemeinde Samtens und ist seit dem 01.06.1999 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha.
| Gemeinde | Samtens |
| Fläche | ca. 2,2 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 01.06.1999 |
| Planart | Vorhabenbezogener B-Plan |
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