Vorhabenbezogener B-Plan Koserow, Ostseebad OT Koserow Ferienwohnanlage Hauptstr. 6 Nr. 3

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Koserow, Ostseebad OT Koserow Ferienwohnanlage Hauptstr. 6 Nr. 3" liegt im Ostseebad Koserow und ist seit dem 01.07.1998 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.645 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Ostseebad Koserow
Fläche ca. 1.645 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 01.07.1998
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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