Vorhabenbezogener B-Plan Hoort OT Hoort Sondergebiet Junghennenanlage Nr. 1

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Hoort OT Hoort Sondergebiet Junghennenanlage Nr. 1" liegt in der Gemeinde Hoort und ist seit dem 14.07.2018 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Hoort
Fläche ca. 1,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 14.07.2018
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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