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Der "Vorhabenbezogener B-Plan Hoort OT Hoort Sondergebiet Junghennenanlage Nr. 1" liegt in der Gemeinde Hoort und ist seit dem 14.07.2018 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.
| Gemeinde | Hoort |
| Fläche | ca. 1,2 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 14.07.2018 |
| Planart | Vorhabenbezogener B-Plan |
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