Sonstiges Zingst, Ostseeheilbad Schutz des zentralen Versorgungsbereiches Zingst 1. Änderung Nr. 31

Der "Sonstiges Zingst, Ostseeheilbad Schutz des zentralen Versorgungsbereiches Zingst 1. Änderung Nr. 31" liegt im Ostseeheilbad Zingst und ist seit dem 04.02.2020 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.230,2 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Fläche ca. 1.230,2 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 04.02.2020
Planart Sonstiges
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