Ihr Vermessungsbüro in Mecklenburg-Vorpommern
Wir vermessen Ihr Grundstück
Lageplan ▪ Absteckung ▪ Bauvermessung ▪ Gebäudeeinmessung
Grenzfeststellung ▪ Amtliche Auskünfte und Auszüge
Die "Innenbereichssatzung Torgelow, Stadt OT Heinrichsruh Nr. 01/94" liegt in der Stadt Torgelow und ist seit dem 25.08.1995 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 16,3 ha.
| Gemeinde | Stadt Torgelow |
| Fläche | ca. 16,3 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 25.08.1995 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
Wir vermessen in Ihrem Baugebiet!
Benötigen Sie Vermessungsleistungen in diesem Baugebiet?
Zur eAnfrage