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Die "Innenbereichssatzung Strohkirchen OT Strohkirchen Nr. 0" liegt in der Gemeinde Strohkirchen und ist seit dem 20.10.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 31,5 ha.
| Gemeinde | Strohkirchen |
| Fläche | ca. 31,5 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 20.10.1998 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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