Innenbereichssatzung Stralsund, Hansestadt "Klarstellungssatzung und erweiterte Abrundungssatzung Devin" Nr. 1

Die "Innenbereichssatzung Stralsund, Hansestadt "Klarstellungssatzung und erweiterte Abrundungssatzung Devin" Nr. 1" liegt in der Hansestadt Stralsund und ist seit dem 05.06.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 22,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Hansestadt Stralsund
Fläche ca. 22,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 05.06.1998
Planart Innenbereichssatzung
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