Innenbereichssatzung Heinrichswalde "Am Floßgraben" Nr. 02/19

Die "Innenbereichssatzung Heinrichswalde "Am Floßgraben" Nr. 02/19" liegt in der Gemeinde Heinrichswalde und ist seit dem 15.05.2020 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6.932 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Heinrichswalde
Fläche ca. 6.932 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 15.05.2020
Planart Ergaenzungssatzung
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