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Die "Innenbereichssatzung Hammer a. d. Uecker Klarstellungssatzung mit Abrundung Nr. 0" liegt in der Gemeinde Hammer a. d. Uecker und ist seit dem 26.02.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 15,1 ha.
| Gemeinde | Hammer a. d. Uecker |
| Fläche | ca. 15,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 26.02.1997 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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