Innenbereichssatzung Hammer a. d. Uecker Klarstellungssatzung mit Abrundung Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Hammer a. d. Uecker Klarstellungssatzung mit Abrundung Nr. 0" liegt in der Gemeinde Hammer a. d. Uecker und ist seit dem 26.02.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 15,1 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Hammer a. d. Uecker
Fläche ca. 15,1 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 26.02.1997
Planart Klarstellungssatzung
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