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Die "Innenbereichssatzung Groß Wokern Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage -Abrundungssatzung-; -Klarstellungssatzung- Neu Wokern Nr. 040-150e-SA00100" liegt in der Gemeinde Groß Wokern und ist seit dem 19.04.1994 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 9,1 ha.
| Gemeinde | Groß Wokern |
| Fläche | ca. 9,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 19.04.1994 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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