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Die "Innenbereichssatzung Groß Roge Gemeinde Groß Roge mit den OT Groß Roge, klein Roge und Wotrum, Plan der Satzung über Klarstellung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -Abrundungssatzung- Nr. 038-026i-SA00100" liegt in der Gemeinde Groß Roge und ist seit dem 21.09.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 18,0 ha.
| Gemeinde | Groß Roge |
| Fläche | ca. 18,0 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 21.09.1997 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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Zur eAnfrageEine Übersicht über Vermessungsleistungen, die im Zuge der Planung und Errichtung Ihres Bauvorhabens in der Regel erforderlich sind, haben wir unter dem Thema Vermessung „Rund um den Bau“ zusammengestellt. Neben einer Checkliste stellen wir hier auch unser Leistungspaket für Ihr Bauvorhaben vor und informieren Sie über anfallende Vermessungskosten.