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Die "Innenbereichssatzung Groß Roge Gemeinde Groß Roge mit den OT Groß Roge, klein Roge und Wotrum, Plan der Satzung über Klarstellung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -Abrundungssatzung- Nr. 038-026i-SA00100" liegt in der Gemeinde Groß Roge und ist seit dem 21.09.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 18,0 ha.
| Gemeinde | Groß Roge |
| Fläche | ca. 18,0 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 21.09.1997 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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