Innenbereichssatzung Groß Krams OT Groß Krams Teilbereich Teichstraße 1 und Bushaltestelle Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Groß Krams OT Groß Krams Teilbereich Teichstraße 1 und Bushaltestelle Nr. 0" liegt in der Gemeinde Groß Krams und ist seit dem 10.03.2012 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3.151 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Groß Krams
Fläche ca. 3.151 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 10.03.2012
Planart Klarstellungssatzung
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