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Die "Innenbereichssatzung Groß Krams OT Groß Krams Teilbereich Teichstraße 1 und Bushaltestelle Nr. 0" liegt in der Gemeinde Groß Krams und ist seit dem 10.03.2012 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3.151 m².
| Gemeinde | Groß Krams |
| Fläche | ca. 3.151 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 10.03.2012 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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