Innenbereichssatzung Greifswald, Universitäts- und Hansestadt OT Friedrichshagen Nr. 4

Die "Innenbereichssatzung Greifswald, Universitäts- und Hansestadt OT Friedrichshagen Nr. 4" liegt in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und ist seit dem 29.05.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 21,6 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Fläche ca. 21,6 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 29.05.2013
Planart Ergaenzungssatzung
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