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Die "Innenbereichssatzung Alt Schwerin Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Jürgenshof - Resthof Nr. 0" liegt in der Gemeinde Alt Schwerin und ist seit dem 27.07.1999 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,7 ha.
| Gemeinde | Alt Schwerin |
| Fläche | ca. 3,7 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 27.07.1999 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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Zur eAnfrageEine Übersicht über Vermessungsleistungen, die im Zuge der Planung und Errichtung Ihres Bauvorhabens in der Regel erforderlich sind, haben wir unter dem Thema Vermessung „Rund um den Bau“ zusammengestellt. Neben einer Checkliste stellen wir hier auch unser Leistungspaket für Ihr Bauvorhaben vor und informieren Sie über anfallende Vermessungskosten.