Innenbereichssatzung Alt Schwerin Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Jürgenshof - Resthof Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Alt Schwerin Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Jürgenshof - Resthof Nr. 0" liegt in der Gemeinde Alt Schwerin und ist seit dem 27.07.1999 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,7 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Alt Schwerin
Fläche ca. 3,7 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 27.07.1999
Planart Klarstellungssatzung
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