Aussenbereichssatzung Vellahn OT Neu Banzin nordöstl. und südwestl. Lange Str. Nr. 0

Die "Aussenbereichssatzung Vellahn OT Neu Banzin nordöstl. und südwestl. Lange Str. Nr. 0" liegt in der Gemeinde Vellahn und ist seit dem 14.07.1995 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,9 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Vellahn
Fläche ca. 5,9 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 14.07.1995
Planart Aussenbereichssatzung
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