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Die "Aussenbereichssatzung Vellahn OT Neu Banzin nordöstl. und südwestl. Lange Str. Nr. 0" liegt in der Gemeinde Vellahn und ist seit dem 14.07.1995 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,9 ha.
| Gemeinde | Vellahn |
| Fläche | ca. 5,9 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 14.07.1995 |
| Planart | Aussenbereichssatzung |
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