Mit Qualität zum Ziel
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Sie möchten ein Grundstück erwerben oder Teilflächen Ihres Grundstücks verkaufen? Sie planen die Errichtung und Einmessung von Gebäuden auf Ihrem Grundstück oder möchten wissen, wo Ihre Grundstücksgrenzen verlaufen? Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und stehen Ihnen mit unserem vielfältigen Leistungsangebot im Bereich der Grundstücksvermessung zur Seite.
Voraussetzungen bei der Bildung von Flurstücken ohne örtliche Vermessung (Sonderungsvoraussetzungen)
In geeigneten Fällen kann die Flurstücksbildung auch ohne örtliche Vermessung (Sonderung) erfolgen. Eine Sonderung ist unter folgenden Voraussetzungen gemäß 4.1.5 LiVermVV M-V möglich:
Eine Sonderung ist ohne die o.g. Voraussetzungen zulässig, wenn die vorgesehenen Flurstücksgrenzen