
Mit den nachfolgenden Online-Diensten können Sie uns Ihren Antrag/Auftrag oder Ihre Anfrage übermitteln. Nach Erhalt der übermittelten Daten setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Die Kosten für hoheitliche Tätigkeiten im Bereich Liegenschaftskataster richten sich nach der Kostenordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V). Dies betrifft unsere Leistungsbereiche der Grundstücksvermessung und der amtlichen Auskünfte und Auszüge. Eine individuelle Kostenschätzung können Sie ergänzend oder im Vorfeld zum Vermessungsantrag bei uns anfordern.
Vermessungskosten für nicht-hoheitliche Tätigkeiten richten sich im Bereich der planungsbegleitenden Vermessungen und der Bauvermessungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI. Sonstige Vermessungsleistungen, wie z. B. Industrie- und Schiffsvermessungen oder Dienstleistungen im Bereich der Geoinformationssysteme können abweichend vereinbart werden.