Bebauungsplan Nr.11.W.150 in Rostock „Östlich der Stadtmauer“
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Geltungsbereich und Bestand:
Der Geltungsbereich umfasst diverse Flurstücke im Petriviertel.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Straße „Am Strande (L 22)“ und den Petridamm
- im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse
- im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch
- im Osten durch die Unterwarnow
Die Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind allein die im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft öffentlich ausliegenden Originalunterlagen.